Die Vereinten Nationen haben den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt erklärt, um das Verständnis und das Bewusstsein für Fragen der biologischen Vielfalt zu fördern.
Neben dem Klimarahmenabkommen (UNFCCC) und der Wüstenkonvention (UNCCD) gehört das Übereinkommen über die biologische Vielfalt zu den drei großen völkerrechtlichen Verträgen, die bei der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro im Jahre 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Das Übereinkommen hat derzeit 190 Vertragsparteien und gilt in seiner Verbindlichkeit als das umfassendste internationale Naturschutzabkommen.
Im Kern verfolgt dieses Abkommen drei übergeordnete Ziele:
- Der Erhalt der biologischen Vielfalt (genetische Vielfalt, Artenvielfalt, Vielfalt der Lebensräume).
- Die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie
- die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile.