Die deutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (NRW) erleichtern die Montage von sichtbaren Ökostromanlagen auf alten und schützenswerten Häusern. „Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, so die NRW-Ministerin Nicole Razavi. Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer PV-Anlage in Betracht.
„Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten möchte, brauche dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung“, heisst es in einer Mitteilung des Ministeriums. Laut den Leitlinien ist diese Genehmigung aber „regelmässig“ zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen „der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden.“
- Artikel von Stefan Sagmeister auf „Energie & Management“
- Im Bild: Solaranlage auf dem Dach der Tituskirche in Basel, der ersten Kirche mit Solaranlage in der Schweiz (1990).