24. Juli, 2025 –
Klimawandel

Eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ist ein Menschenrecht

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 23.7.25 ein Gutachten zu den staatlichen Pflichten gegen den Klimawandel und den Folgen für die Menschenrechte veröffentlicht. Der IGH erkennt, dass die Menschenrechte auch auf die Folgen der globalen Erwärmung anwendbar sind. Das heisst, dass Länder mit hohen Emissionen mehr tun müssen als bisher. Dieses Gutachten bestätigt das Klimaseniorinnen-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR).

Im Gutachten ist die Verantwortung der Staaten für den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energien, die Wiedergutmachung von Schäden und die Finanzierung des Kampfes gegen die globale Erwärmung definiert. Wenn nun Staaten Klimaschutz-Verpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, könnten sie unter bestimmten Umständen dafür rechtlich belangt werden. Länder, die keine oder nur unzureichende Massnahmen zum Schutz des Planteten vor dem Klimawandel ergreifen, verstossen gegen das Völkerrecht. Das Gutachten ist nicht rechtlich bindend, kann aber Einfluss auf Klima-Prozesse weltweit haben. Hier gehts zum Gutachten vom 23.7.25 zu den staatlichen Verpflichtungen von Staaten gegen den Klimawandel (ENG): www.icj-cij.org (PDF).

Quellen: www.greenpeace.ch, www.srf.ch