Einreichung der Doppelinitiativen Biodiversität und Landschaft. © Béatrice Devènes
15. Februar, 2024 –
Umweltpolitik

Rückzug der Landschaftsinitiative

Der Rückzug der Landschaftsinitiative wird heute definitiv. Die 2019 lancierte Initiative forderte klarere Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die oeku hat die Landschaftsinitiative von Anfang an unterstützt.
Das Parlament hat Ende September 2023 mit der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) einen indirekten Gegenvorschlag angenommen. Dieser übernimmt die Hauptforderung der Initiative, nämlich das Ziel, die Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen sowie die versiegelte Fläche zu stabilisieren.

Das Initiativkomitee hatte im Oktober 2023 beschlossen, die Landschaftsinitiative unter der Bedingung zurückzuziehen, dass das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) angenommen wird. Am heutigen 15. Februar ist die Referendumsfrist des RPG 2 ungenutzt abgelaufen und der Rückzug der Initiative ist damit definitiv. Wann das am 29. September 2023 vom Parlament angenommene RPG 2 in Kraft tritt, bestimmt der Bundesrat.

Der Gegenvorschlag ist ein interessanter Kompromiss. Einerseits ist das doppelte Stabilisierungsziel ein entscheidender Hebel für den Schutz der Landschaft und der landwirtschaftlichen Böden. Es ist ein Kompromiss, weil die Revision auch neue Ausnahmen zulässt, unter bestimmten Bedingungen und Kriterien. Sonderzonen, die Neu- oder Umbauten ausserhalb der Bauzonen zulassen, sind nur dann zulässig, wenn sie in den kantonalen Richtplänen eingetragen sind und eine Verbesserung der Gesamtsituation bewirken.

Die Träger- und Partnerorganisationen der Initiative werden darauf achten, dass diese Ausnahmen das Stabilisierungsziel nicht gefährden. Deshalb werden sie die Anpassung der Verordnung und der kantonalen Richtpläne genau verfolgen. Zum Wohle der Natur, der Landschaft und der Menschen!

Bild: Unterschriftenübergabe vom 8.9.2020, Béatrice Devènes